SkF Landesverband Bayern: Schutz von Frauen vor Gewalt nur ein Randthema?
Als Spitzenverband der Gewaltschutzeinrichtungen in katholischer Trägerschaft begrüßt
der SkF Landesverband die Aussage im Koalitionsvertrag, dass "Jede Person, die
Gewalt gleich welcher Art erfahren hat, schnell und unkompliziert Hilfe und Unterstützung
erhalten soll. Hierfür setzen wir konsequent das Konzept "Bayern gegen
Gewalt" um und stärken es, insbesondere im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt,
etwa Frauenhäuser."
Allerdings bedauern wir es sehr, dass der Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zur
Umsetzung der Istanbul-Konvention vermissen lässt. Die Istanbul-Konvention umfasst
deutlich mehr Bereiche als das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Menschen. Sie
schließt auch die Präventionsarbeit, die Verpflichtung zur behördlichen Zusammenarbeit,
den flächendeckenden Ausbau der Fachstellen für Täter:innenarbeit sowie die
Bekämpfung der strukturellen geschlechtsspezifischen Gewalt mit ein.
"Durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention im Jahr 2017 hat sich Deutschland zur
Umsetzung verpflichtet. Da die konkrete Umsetzung allerdings Sache der Länder ist, ist
ein klares Bekenntnis der Koalitionspartner zu einer zügigen Umsetzung aller Punkte der
Istanbul-Konvention notwendig. Insbesondere fordern wir den flächendeckenden
Ausbau von Fachberatungsstellen und eine gesicherte Finanzierung der Präventionsangebote",
stellt Astrid Paudtke, die Vorsitzende des SkF Landesverbandes Bayern,
klar.
"Aus unserer Sicht kann Gewaltschutz kein Randthema im Koalitionsvertrag sein, wenn
wir davon sprechen, dass jede dritte Frau einmal in ihrem Leben von häuslicher oder
sexualisierter Gewalt betroffen ist", so Astrid Paudtke.
Silvia Wallner-Moosreiner, Landesvorsitzende
Birte Steinlechner, Landesreferentin
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